Kriminalfälle

Der Totschlag in der Rostatt-Schänke

 

In diesem Fall aus dem Jahr 1956 geht es um einen Mann, der wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht stand. Er besuchte mit seiner Frau den Stiefbruder seiner Frau. Nachmittags gingen sie in die Gastwirtschaft "Zur Rostatt", am Lettkautweg. um zu feiern. Dort kam es zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Angeklagte den Wirt Walter S. mit einem Besen schlug. Der Wirt erlitt schwere Verletzungen und starb später im Krankenhaus an einer Hirnhautentzündung. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Strafmildernd wirkte sich eine Augenverletzung des Angeklagten aus einem früheren Betriebsunfall aus. Der Stiefbruder des Angeklagten hatte die Auseinandersetzung angefangen. Der Angeklagte hatte den Wirt mit einem Besen geschlagen, den er der Mutter des Wirtes entrissen hatte. Der Angeklagte behauptete, sich bedroht gefühlt zu haben, aber das Gericht schenkte dieser Darstellung keinen Glauben. Der Staatsanwalt forderte eine höhere Strafe, aber das Gericht kam dem Angeklagten mit dem relativ mildem Strafmaß weitgehend entgegen.